Am 28. November hat das BMG den Referentenentwurf zur Suizidprävention veröffentlicht. Er enthält verschiedene Maßnahmen, wird jedoch in großen Teilen nicht konkret. Wesentliche Aspekte der Prävention, wie die Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie die umfassende Palette und Vielfältigkeit niedrigschwelliger Versorgung, werden leider vernachlässigt. Ebenso wird die Methodenrestriktion – die Maßnahme mit der höchsten Evidenz – nur oberflächlich behandelt, obwohl sie ein zentraler Bestandteil der im Mai vorgestellten Präventionsstrategie ist.
In seiner gegenwärtigen Form erscheint der Gesetzentwurf unvollständig und der Bedeutung der Suizidprävention in keiner Weise angemessen. Wir empfehlen die Einbringung des Antrags in das Kabinett in die nächste Legislaturperiode zu verschieben und dadurch die nötige Überarbeitung realisieren zu könne. Dabei sollten die Expertisen von Personen, Institutionen und Fachgesellschaften einfließen, die über umfassende Erfahrung in allen Belangen der Suizidprävention und -forschung verfügen, um sicherzustellen, dass der Entwurf den Herausforderungen dieser Thematik gerecht wird.
Am Donnerstag den 05.12. haben wir unsere Kritik an dem Entwurf in die Anhörung der Verbände eingebracht und hoffen auf eine Überarbeitung des Entwurfes. Unsere schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.